counter create hit

Wieviel Geld Darf Man Steuerfrei Verschenken österreich


Wieviel Geld Darf Man Steuerfrei Verschenken österreich

Let me tell you a quick story. Meine Tante Gerti – ja, die mit dem wilden Löwenzahn im Vorgarten – hat mir neulich völlig aufgeregt angerufen. „Ich will meinem Enkel 20.000 Euro schenken, aber mein Steuerberater hat mir gedroht, ich müsse das Finanzamt fragen! 20.000 Euro! Davon könnte der Junge sich ein neues Auto kaufen. Aber jetzt habe ich Angst, dass ich gleich Steuern nachzahlen muss.“
Ich hab’ erstmal tief durchgeatmet – und dann musste ich lachen. Denn Tante Gerti ist da in eine typische Fehlinformation hineingerutscht. Schenken in Österreich ist nämlich viel entspannter, als die meisten denken. Und genau darum geht’s heute: Wie viel Geld darf man eigentlich steuerfrei verschenken?

Kurz und schmerzlos: Ja, du darfst in Österreich Geld verschenken – und zwar ohne sofort eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Aber natürlich (das wäre ja zu schön, oder?) gibt es Grenzen. Und zwar nicht eine, sondern einen ganzen Freibetrags-Dschungel, der sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet. Also: Wie nah steht dir die Person, der du was schenken willst? Ist es dein Kind? Dein Neffe? Oder dein bester Kumpel aus dem Fußballverein? Das ist der entscheidende Unterschied.

Freibeträge: Die geheime Liste vom Finanzamt

Stell dir vor, das österreichische Schenkungssteuergesetz (ja, das gibt es noch, auch wenn die Schenkungssteuer selbst seit 2008 abgeschafft wurde) arbeitet mit Freigrenzen. Heißt: Solange du unter einem bestimmten Betrag bleibst, passiert gar nichts. Keine Meldung, keine Steuer, kein Drama. Aber sobald du drüber bist, musst du das Geschenk dem Finanzamt melden – auch wenn dann keine Steuer anfällt. Klingt kompliziert? Ist es auch ein bisschen. Aber lass mich die wichtigsten Zahlen für dich aufschlüsseln:

Must Read

  • Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder: 50.000 Euro. Ja, du hast richtig gelesen: 50.000 Euro pro Person alle fünf Jahre. Tante Gerti könnte ihrem Enkel also sogar 50.000 Euro schenken, ohne dass das Finanzamt auch nur eine Augenbraue hochzieht. Aber: Enkel sind nicht Kinder. Das ist der Haken.
  • Enkel und Urenkel: 15.000 Euro. Hoppla! Für die Enkelkinder gilt ein niedrigerer Freibetrag. Also, liebe Großeltern: Verschenkt ihr mehr als 15.000 Euro an einen Enkel, müsst ihr das melden. Aber keine Panik: Selbst dann fällt keine Schenkungssteuer an. Nur die Meldepflicht wird ausgelöst. Ein bisschen Papierkram – mehr nicht.
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern (in bestimmten Fällen): 15.000 Euro. Für alle anderen Verwandten, die nicht direkt in der ersten Linie stehen, gilt ebenfalls der kleinere Freibetrag. Und deine Tante? Die fällt auch in diese Kategorie.
  • Alle anderen Personen (Freunde, Bekannte, Lebensgefährten ohne Partnerschaft): 50.000 Euro? Nein! Für Nicht-Verwandte gilt plötzlich ein Freibetrag von nur 50.000 Euro – aber aufgepasst: Das ist nicht pro Jahr, sondern insgesamt für alle Schenkungen innerhalb von fünf Jahren. Und wenn du mehr schenkst, wird die Schenkungssteuer fällig. Ja, das ist ein Unterschied.

Side-Comment: Merkst du, wie das System ein bisschen schräg ist? Ehepartner können sich fast unbegrenzt beschenken (50.000 Euro alle fünf Jahre), aber dein bester Freund bekommt nur 50.000 Euro insgesamt – danach wird es richtig teuer. Das österreichische Gesetz liebt Familie, aber hasst Freundschaft? Kann man so sagen.

DKB Gemeinschaftskonto | kostenlos mit diversen Bankkarten
DKB Gemeinschaftskonto | kostenlos mit diversen Bankkarten

Und was ist mit der Steuer selbst?

Jetzt wird’s richtig spannend: Die Schenkungssteuer selbst wurde 2008 abgeschafft. Das bedeutet: Du musst keine Steuer zahlen, wenn du unter den Freibeträgen bleibst. Und selbst wenn du drüber liegst: Es gibt eine Meldepflicht, aber die Steuer fällt nur bei bestimmten Konstellationen an. Konkret: Wenn du einer nicht-verwandten Person mehr als 50.000 Euro schenkst, dann kann eine Steuer von bis zu 30% (ja, dreißig Prozent!) fällig werden. Das tut weh.
Aber für Familienmitglieder unterhalb der Freibeträge? Da passiert gar nichts. Du musst nur dem Finanzamt Bescheid sagen, indem du ein Formular (das „Schenkungsmeldegesetz“) innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung einreichst. Keine Steuer, nur Bürokratie. Schön, oder?

Praktische Tipps (weil ich dich liebe, Leser)

Okay, genug Theorie. Hier kommt das Action-Plan für dich:

Mitarbeitergeschenke: Steuerfrei schenken und clever sparen! - YouTube
Mitarbeitergeschenke: Steuerfrei schenken und clever sparen! - YouTube
  1. Freibetrag checken: Bevor du Geld verschenkst, schau nach, ob die Person in die 50.000-Euro- oder 15.000-Euro-Kategorie fällt. (Tipp: Deine Eltern sind meist 50.000 Euro, deine Geschwister 15.000 Euro.)
  2. Fünfjahresrhythmus merken: Alle Freibeträge gelten pro Person alle fünf Jahre. Du kannst also nicht jedes Jahr 50.000 Euro an dein Kind verschenken. Sondern einmal alle fünf Jahre. Also: Plan langfristig.
  3. Meldung nicht vergessen: Überschreitest du den Freibetrag? Dann fülle das Formular „Schenkungsanzeige“ beim Finanzamt aus. Sonst droht ein Verspätungszuschlag von bis zu 0,5% pro Monat. Tut weh, aber ist leicht zu vermeiden.
  4. Belege sammeln: Auch wenn es steuerfrei ist: Mach eine Überweisung, schreib einen Schenkungsvertrag (oder zumindest eine E-Mail). Das Finanzamt kann bei größeren Summen plötzlich nachfragen, wo das Geld herkommt. Und dann willst du nicht wie Tante Gerti in Panik verfallen.

Und Tante Gerti? Die hat ihrem Enkel dann vorsichtig 14.999 Euro überwiesen – mit einem Augenzwinkern und dem Kommentar: „Sag dem Finanzamt, ich hab’s in bar in meiner Sparbüchse gefunden.“ Ich musste ihr erklären, dass das auch nicht geht. Aber die Moral von der Geschicht’: Informier dich vorher, schenk mit Köpfchen – und halte den Papierkram im Schach. Dein Geldbeutel und deine Nerven werden es dir danken.


Noch Fragen? Schreib mir in die Kommentare – oder ruf einfach deine Tante an. Die weiß jetzt auch Bescheid.

You may also like