Okay, lassen Sie uns über ein Thema sprechen, das mindestens so sexy ist wie ein grauer Regentag in Linz: die Witwenpension. Genauer gesagt: Wie hoch ist sie eigentlich in Österreich? Bevor Sie jetzt wegklicken, weil Sie dachten, es geht um den neuesten TikTok-Trend – bleiben Sie dran. Ich verspreche Ihnen: Es wird unterhaltsamer, als es klingt. Vielleicht sogar ein bisschen absurd.
Sie denken jetzt wahrscheinlich: „Witwenpension? Das betrifft mich doch nicht. Ich bin jung, dynamisch und habe noch nicht einmal mein Pensionisten-Kickerl im Gemeindebau reserviert.“ Falsch gedacht! Denn dieser Artikel ist ein kleiner, frecher Blick in die Zukunft. Und mal ehrlich: Wer von uns hat nicht schon einmal heimlich mit dem Gedanken gespielt, den Partner durch eine besonders gut gefüllte Keksdose oder einen unerwarteten Stromschlag beim Rasieren zu „entsorgen“? (Das war ein Scherz. Bitte nicht nachmachen. Die Versicherung zahlt nicht bei Vorsatz.)
Also, die nackten Zahlen. Die Witwenpension in Österreich beträgt in der Regel zwischen 0 und 40 Prozent der Pension des Verstorbenen. Ja, Sie lesen richtig: zwischen Null und knapp der Hälfte. Das klingt erstmal nach einem schlechten Mathe-Sudoku. Die genaue Höhe hängt von so vielen Faktoren ab, dass selbst ein Wirtschaftsprüfer mit drei Kaffee am Morgen ins Schwitzen kommt. Haben Sie selbst eine Pension? Wie alt sind Sie? Ist der Verstorbene vor oder nach 1955 gestorben? Waren Sie verheiratet? Haben Sie eine Katze? (Die Katze ist nicht relevant, aber ich wollte sehen, ob Sie noch aufpassen.)
Must Read
„Das klingt nach einem schlechten Mathe-Sudoku. Aber seien wir ehrlich: Die Bürokratie liebt es, uns das Leben schwer zu machen. Die Österreicher sind Weltmeister im Verkomplizieren.“
Gender-Pay-Gap bleibt auch in der Pension - oesterreich.ORF.at
Jetzt kommt der Teil, der meine „unpopuläre Meinung“ ausmacht. Ich finde das System der Witwenpension nämlich nicht nur kompliziert, sondern auch ein bisschen veraltet. Mal ganz ehrlich: Wir leben im 21. Jahrhundert! Viele Frauen (und Männer, denn es gibt ja auch die Witwerpension, auch wenn die oft vergessen wird) sind heutzutage finanziell unabhängig. Warum sollte jemand, der selbst ein gutes Gehalt hat, noch dreißig Prozent der Pension des toten Gatten dazu bekommen? Das ist doch fast so, als würde man nach dem Gewinn im Lotto noch einmal ein Trostpflaster beantragen. „Ja, mein Mann ist tot, aber ich kann mir jetzt endlich den zweiten Tesla leisten.“
Aber keine Sorge: Der Staat ist nicht ganz herzlos. Wenn Sie wenig bis gar kein eigenes Einkommen haben, steigt die Witwenpension auf bis zu 40 Prozent. Das nennt sich dann „einkommensabhängiger Richtwert“. Also: je ärmer Sie sind, desto mehr „Glück“ haben Sie mit dem Unfall Ihres Partners. Klingt makaber? Ist es auch. Aber es ist unser System.
„Brandgefährlich“
Was also tun, wenn Sie in den Genuss dieser besonderen Sozialleistung kommen möchten? Meine ehrliche, nicht ganz ernst gemeinte Empfehlung: Heiraten Sie einen Börsenmakler, der gerne Fallschirmspringen geht. Oder besser: einen reichen, kettenrauchenden Skipper, der sein Boot auf der Donau in eine Blitzeislandschaft steuert. Aber Vorsicht! Vorher müssen Sie natürlich prüfen, ob die Pensionsversicherungsanstalt (die PVA, die heilige Kuh des österreichischen Rentensystems) Ihren speziellen Fall nicht als „Eigenverschulden“ einstuft. Und glauben Sie mir: Die prüfen jeden Kabelbruch.
Zum Abschluss noch ein kleiner Trost: Die Witwenpension ist nicht für die Ewigkeit. Wenn Sie nach dem Tod des Partners wieder heiraten, ist Schluss mit lustig. Dann heißt es: „Tschüss, Geld-hinterher!“ Aber mal im Ernst: Der ganze Spaß dient ja dazu, einen sozialen Absturz zu verhindern. Deshalb mein bester Tipp: Leben Sie gesund, lieben Sie Ihren Partner – aber kaufen Sie ihm trotzdem einen guten Helm. Und wenn das Unglück doch passiert? Rechnen Sie schnell nach. Vielleicht müssen Sie nicht die Witwenpension, sondern nur den Kaffeeklatsch mit den Nachbarn neu organisieren. Prost – auf das Leben!