Einvernehmliche Kündigung Nachteile Für Arbeitnehmer
Okay, lass uns mal bei einem Kaffee (oder Tee, keine Sorge, ich verurteile nicht) über ein Thema sprechen, das so trocken klingt wie ein Toast ohne Butter: die einvernehmliche Kündigung.
Du denkst jetzt vielleicht: „Klingt nett. Einvernehmlich. So friedlich. Wie ein Harmonie-Workshop im Büro.“ Aber, mein Freund, lass dich nicht von dem Wortlaut täuschen. Dieses kleine „Einvernehmen“ hat so einige fiese Fallstricke versteckt – und die schnappen meistens genau dir, dem Arbeitnehmer, ans Bein.
Der verführerische „Friede-Freude-Eierkuchen“-Deal
Stell dir vor: Dein Chef ruft dich ins Büro, lächelt (etwas zu breit) und sagt: „Hör zu, wir trennen uns im Guten. Einfach unterschreiben, und du hast deine Ruhe. Kein Ärger, kein böses Blut. Versprochen!“ Klingt verlockend, oder? Du unterschreibst, bekommst vielleicht sogar eine kleine Abfindung und denkst: „Yeah, ich bin raus!“
STOPP. Bevor du den Stift zückst, frag dich: Wer hat hier eigentlich den größeren Vorteil? Spoiler: Es ist nicht der, der den Kaffee kocht (also du).
Die größte Falle: Die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld
Das ist der ganz große, fette Elefant im Raum. Wenn du einer einvernehmlichen Kündigung zustimmst, dann sagst du quasi zur Agentur für Arbeit: „Ja, ich bin freiwillig gegangen!“ Huch, war das ein Fehler?
Denn hier greift die Sperrfrist. Ja, richtig gelesen. Du bekommst für drei Monate kein Geld. Null. Nada. Niente. Du hast dich ja „freiwillig“ in die Arbeitslosigkeit katapultiert. Die Behörde denkt sich: „Tja, wer nicht will, der hat schon.“ Zugegeben, es gibt Ausnahmen (wenn der Job dich krank gemacht hat oder so), aber die Regel ist: Du zahlst drauf.

Dein Chef? Der lacht sich ins Fäustchen. Er spart sich eine Menge Ärger und zahlt nicht in die Arbeitslosenkasse ein. Du aber sitzt da, mit deiner Unterschrift und einem dicken roten Stempel auf deinem Antrag: „Sperrzeit“.
Die Abfindung: Ein getarnter Fluch?
„Aber ich kriege eine Abfindung!“ hör ich dich rufen. Ja, das ist oft der Köder. Der Arbeitgeber sagt: „Hier, nimm 10.000 Euro, dann trennen wir uns schnell und sauber.“
Klingt erstmal gut. Aber rate mal, wer das Geld mit einem Lächeln wieder einsammelt? Das Finanzamt. Eine Abfindung wird voll versteuert und unterliegt der Sozialversicherungspflicht – jedenfalls in Teilen. Und was passiert mit dem Arbeitslosengeld? Richtig, während der Abfindungszeit bekommst du kein Arbeitslosengeld. Die Abfindung ersetzt quasi dein Einkommen für die Zeit, in der du eigentlich staatliche Unterstützung kriegen würdest.
Du glaubst, du gewinnst? Tja, der Arbeitgeber gewinnt mehr. Er hat seinen unbeliebten Mitarbeiter los, ohne ein Verfahren, ohne Rechtsstreit, und die Abfindung ist für ihn eine Betriebsausgabe. Netter Deal für ihn. Für dich? Eher ein finanzieller Blindflug.

Und was ist mit dem Arbeitszeugnis?
Ach ja, das Arbeitszeugnis. „Einvernehmlich“ klingt doch super, oder? Denkste. Eine einvernehmliche Kündigung endet oft mit einem Zeugnis, das eher wie ein neutrale Tarifmitteilung klingt. „Herr Müller war stets bemüht...“ – das ist die Geheimsprache für „wir wollten ihn loswerden“. Oder es steht drin: „Das Arbeitsverhältnis endete im gegenseitigen Einvernehmen“. Kein Böses, nirgends. Aber ein neuer Arbeitgeber, der diese Formulierung sieht, denkt sofort: „Aha, hier wurde ein Deal gemacht. Irgendwas ist faul.“
Ein reguläres, vom Arbeitgeber gekündigtes Zeugnis ist oft viel ehrlicher (und positiver), weil der Arbeitgeber Angst vor einer Klage hat. Bei einer einvernehmlichen Kündigung hat er diesen Druck nicht. Er kann dir eine seichte, dahingeschriebene Beurteilung geben, die dir später beim Jobwechsel hinten reinhaut.
Fazit: Warum du wie ein Fuchs sein solltest
Also, mein Kaffee-Kumpel: Lass dich nicht von der Einvernehmlichen blenden. Sie ist der Schokoladenüberzug einer bitteren Pille. Sie ist bequem für den Chef, super für seine Bilanz, aber oft fatal für deine Kasse und deinen Lebenslauf.

Frag dich vorher: Will ich den Stress wirklich? Wenn du eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bekommst, hast du in der Regel:
- Keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld (sofern du nicht selbst kündigst).
- Ein besseres Zeugnis (oft mit einer guten Note, weil der Arbeitgeber beweisen muss, dass du gekündigt wurdest).
- Mehr Zeit, einen Anwalt einzuschalten, falls dir das Ganze unfair vorkommt.
Die einvernehmliche Kündigung? Die ist für die, die ihren Job hassen, einen Neuanfang suchen – und bereit sind, dafür finanziell Einbußen zu nehmen. Wenn du aber einfach nur gehen musst, weil der Laden nervt, dann weine nicht der „Einvernehmlichkeit“ hinterher. Lauf. Aber besser informiert laufen. Okay?
Also: Nimm ein Blatt Papier, schreib deinen Anwalt an (oder, falls du mutig bist, die Gewerkschaft) und lass dich beraten. Bevor du unterschreibst, lächle deinen Chef einmal richtig freundlich an und sag: „Ich denk mal drüber nach.“ Und dann denkst du nach. Verdammt lang.
Cheers.
