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Kündigung In Der Probezeit österreich


Kündigung In Der Probezeit österreich

Stell dir vor: Du hast den Job deiner Träume ergattert. Endlich! Das Gehalt passt, das Büro ist hell, der Kaffee ist gratis. Und dann, nach drei Wochen, sagt der Chef: „Tut mir leid, es passt nicht.“ Zack – Kündigung in der Probezeit. Klingt hart? Ist es auch. Aber: Es ist völlig normal und passiert viel öfter, als man denkt.

Warum solltest du dir das merken?

Weil die Probezeit in Österreich eine Art Testflug ist. Du testest den Job, der Chef testet dich. Und wie bei einem Blind Date kann es passieren, dass die Chemie einfach nicht stimmt. Vielleicht bekommst du Bauchschmerzen, wenn du an den neuen Kollegen denkst. Oder dein Chef merkt, dass du lieber im Homeoffice arbeitest, während er auf Teampräsenz pocht. Kein Grund zur Panik – aber ein Grund, die Regeln zu kennen.

Das lustige an der Kündigung in der Probezeit

Stell dir vor, du bestellst im Restaurant ein Schnitzel. Nach dem ersten Bissen merkst du: Der Teig ist zu dick, die Pommes zu labbrig. Du könntest sofort aufstehen und gehen. Genau so ist das im Job: In den ersten paar Wochen kannst du ohne Frist und ohne große Erklärung kündigen. Und der Chef darf das auch. Klingt unfair? Ist es nicht. Denn wenn du merkst, dass dein neuer Chef ständig „auf den letzten Drücker“ handeln muss, warum solltest du bleiben?

Die Sache mit der Frist (ja, die gibt es trotzdem)

Klugscheißer-Alarm: Auch in der Probezeit gibt es eine gesetzlich festgelegte Frist. Die beträgt in Österreich genau einen Monat ab dem Tag, an dem du die Kündigung einreichst. Aber Achtung: Der Arbeitgeber kann auf diese Frist verzichten. Zum Beispiel, wenn er sagt: „Lass uns heute die Schlüssel abgeben, und das war’s.“ Dann bist du sofort frei. Andersrum: Wenn du kündigst, musst du meistens noch ein paar Tage durchhalten – es sei denn, der Chef winkt ab und sagt: „Geh ruhig, ich zahl dir den Monat trotzdem.“

Was passiert mit deinem Geld?

Stell dir vor, du hast in der ersten Woche schon 200 Überstunden angehäuft (okay, ein bisschen übertrieben). Keine Sorge: Dir steht das Geld zu, das du bis zum Tag der Kündigung verdient hast. Urlaubstage? Wenn du welche genommen hast oder noch übrig sind, wird das verrechnet. Aber Achtung: In der Probezeit hast du keinen Anspruch auf Abfertigung oder Kündigungsschutz. Du bist wie ein Praktikant mit mehr Gehalt – frei und flexibel.

Fristlose Kündigung in der Probezeit: Deine Rechte
Fristlose Kündigung in der Probezeit: Deine Rechte

Ein kleiner Trost

Wenn dich die Probezeit-Kündigung erwischt, fühlst du dich vielleicht wie ein Aussortierter im Supermarkt: „Das Joghurt ist abgelaufen, weg damit!“ Aber das stimmt nicht. Probezeit ist kein Urteil über deine Fähigkeiten. Vielleicht passt du einfach besser in ein Start-up als in eine Bank. Und das ist okay. Wichtig ist: Bleib locker, such weiter – und denk dran: Nächstes Mal bestellst du das Schnitzel woanders.

P.S.: Hast du jemals in der Probezeit gekündigt? Teil deine Story in den Kommentaren. (Und ja, der Kaffee wird auch beim nächsten Job gratis sein.)

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