Grunderwerbsteuer Bei Schenkung österreich
Stell dir vor: Deine Tante Grete, die immer nach Vanillekipferl riecht und dir heimlich Geldscheine zusteckt, winkt dich zu sich. „Mein Häusl am Land“, flüstert sie, „das soll mal dir gehören. Ich schenk’s dir.“
Herzlichen Glückwunsch! Du strahlst. Aber dann kommt der ungebetene Gast zur Party: das Finanzamt. Und zwar mit der Grunderwerbsteuer. Ja, auch bei einer Schenkung in Österreich musst du Steuern zahlen. Klingt erstmal fies, ist aber total logisch – versprochen.
Kein Geld, keine Kohle? Egal. Das Finanzamt will trotzdem was sehen.
Die Grunderwerbsteuer fällt nämlich nicht nur an, wenn du ein Haus kaufst. Sondern auch, wenn du es geschenkt bekommst. Der Staat sagt: „Gratis ist schön, aber ein bisschen was bleibt für die Kaffeekasse bitte übrig.“
Und wie viel? Das hängt vom Wert der Immobilie ab. Ein Beispiel: Tante Gretes Häusl ist 200.000 Euro wert. Dann zahlst du 3,5 Prozent vom Wert. Also rund 7.000 Euro. Ups – hast du die grad in der Tasche? Wahrscheinlich nicht.
Aber keine Panik: Es gibt einen kleinen Lichtblick. Wenn du das Haus selber bewohnst und die Schenkung von deinen Eltern oder deinem Partner kommt, gibt’s einen Freibetrag von 25.000 Euro (Stand 2024). Für den Rest wird gerechnet. Und bei Kindern ist der Steuersatz sogar niedriger – da zahlt man nur 2 Prozent.

Warum du dich jetzt kümmern solltest – und nicht erst beim Notar
Weil’s weh tut, wenn du’s vergisst. Stell dir vor, Tante Grete unterschreibt den Schenkungsvertrag, du freust dich, und dann kommt der Brief vom Finanzamt: „Bitte zahlen Sie 7.000 Euro.“ Zack, der schöne Urlaub ist gestrichen.
Deswegen: Vorher informieren, nicht nachher. Sprich mit einem Notar oder Steuerberater. Die sagen dir ganz locker: „Ja, das wird so 3,5 Prozent. Plan das bitte ein.“

Und weißt du, was das Schöne ist? Wenn du den Betrag rechtzeitig zurücklegst, fühlt sich die Schenkung wirklich wie ein Geschenk an – und nicht wie eine Überraschungsrechnung.
Und was ist mit der Schenkung von Omas altem Stadl?
Auch da zahlst du. Immer, wenn Grundstück oder Haus den Besitzer wechseln – ob geschenkt oder gekauft. Der Staat liebt Grundbücher. Und er liebt Steuern. Aber er macht auch Ausnahmen: Bei Ehepartnern oder eingetragenen Partnern gibt’s einen höheren Freibetrag von 50.000 Euro. Das ist so, als würde dir das Finanzamt ein „Na gut, ihr Liebes, ein bisserl Rabatt“ zuflüstern.

Also: Freu dich über die Schenkung – aber lass den Steuerbescheid nicht kalt erwischen. Hol dir lieber vorher einen Kaffee, setz dich mit einem Profi zusammen, und rechne durch.
Denn am Ende soll Tante Gretes Häusl ein schönes Erlebnis sein – und nicht der Grund für eine böse Überraschung im Portemonnaie. Prost und viel Glück bei der Immobilien-Schmankerl-Jagd!
