Berechnung Abfertigung Alt Beispiel
Stellen Sie sich vor: Sie sitzen nach 25 Jahren im selben Büro, der Kaffee schmeckt nach nichts, und der Kollege von nebenan atmet schon beim Guten-Morgen-Grinsen so laut, dass Sie seinen Frühstückstoast riechen. Plötzlich flattert ein Brief herein: „Ihr Job wird gestrichen. Abfindung? Berechnung Abfertigung Alt.“ – und Ihnen wird ganz warm. Nicht vor Freude, sondern vor Schreck, weil Sie denken: „Was zur Hölle ist eine Abfertigung Alt?“
Die Abfertigung Alt – Ihr treuer, aber etwas verstaubter Freund
Die „Abfertigung Alt“ ist wie der alte Pullover von Oma: kratzig, unmodern, aber wenn Sie ihn aus dem Schrank holen, wärmt er Sie plötzlich unerwartet. Sie gilt für alle, die vor dem 1. Januar 2003 in einem Unternehmen angefangen haben – also für Leute, die noch mit einem Faxgerät umgehen konnten, ohne zu fluchen. Falls Sie nach 2003 eingestiegen sind, haben Sie die „Abfertigung Neu“, die eher wie eine moderne Matratze ist: bequem, aber man muss sie selbst aufpumpen. Hier geht’s um die Oma-Version.
Die Berechnung ist so einfach wie ein Kuchenrezept – wenn der Kuchen aus Papier, Paragrafen und einem Schuss Bürokratie besteht. Kurz: Sie bekommen für jedes volle Dienstjahr zwei Monatsgehälter. Aber nur, wenn Sie mindestens drei Jahre dabei waren. Klingt nach einem guten Deal, oder? Bis Sie merken, dass Ihr Chef beim Kündigungsgespräch plötzlich so tut, als wäre die Abfertigung ein freiwilliges Trinkgeld.
Wie rechnet man das jetzt? Ein Mini-Abenteuer
Nehmen wir Herrn Müller. 58 Jahre alt, 22 Jahre im selben Schuhgeschäft. Sein Gehalt: 3.000 Euro brutto. Er wird gekündigt. Herr Müller denkt: „22 Jahre × 2 Monatsgehälter = 44 Monatsgehälter = 132.000 Euro!“ – und bestellt schon mal ein Cabrio. Falsch gedacht, Herr Müller.
Die Berechnung Abfertigung Alt ist nämlich gedeckelt. Maximal 12 Monatsgehälter. Kein Scherz. Wer 22 Jahre da ist, bekommt nicht 44, sondern nur 12. Das ist, als würden Sie im Restaurant ein 5-Gänge-Menü bestellen, aber der Kellner bringt nur eine Vorspeise – und sagt: „So, reicht.“ Herr Müller bekommt also 12 × 3.000 = 36.000 Euro. Immerhin: kein Cabrio, aber ein schöner Gebrauchtwagen plus eine Tankfüllung Trübsal.
Und dann kommt der Faktor „selbst verschuldet“. Haben Sie gekündigt? Pech. Haben Sie sich mit dem Chef gestritten, weil er immer Ihre Kaffeetasse klaut? Auch Pech. Die Abfertigung Alt gibt’s nur bei arbeitgeberseitiger Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung mit sozialer Komponente. Sonst: null, nada, niente. Ein bisschen wie beim Lotto: Sie müssen die richtigen Zahlen haben, nur dass hier die Zahlen „Betriebszugehörigkeit“ und „Schuld“ heißen.

Die Steuer – oder: Der Staat klopft an die Tür
Jetzt denken Sie: „36.000 Euro, das ist doch ein Batzen Geld!“ Richtig. Aber dann kommt der Fiskus – der unscheinbare Typ mit der Brille, der immer dann auftaucht, wenn Sie sich freuen. Die Abfertigung wird wie ein sonstiger Bezug versteuert. Das bedeutet: Die ersten 2.000 Euro sind steuerfrei (ein Trostpflaster), danach wird der Rest mit Ihrem persönlichen Steuersatz verhackstückt. Bei Herrn Müller bleiben am Ende vielleicht 22.000 bis 25.000 Euro übrig. Das ist, als würden Sie einen Kuchen backen, ihn stolz aus dem Ofen holen, und dann frisst Ihnen der Nachbar die Hälfte weg. „Danke, Herr Finanzamt.“
Ein Bekannter von mir, nennen wir ihn Franz, hat nach 15 Jahren genau das durchgemacht. Er bekam die Rechnung auf dem Tisch: 30.000 Euro brutto, nach Steuern 19.000. Er sagte zu mir: „Ich hab mich gefühlt wie beim Zahnarzt – erst die Spritze, dann der Schmerz, und am Ende ein blutiger Lappen.“ Ich musste lachen, weil es so stimmte. Franz hat sich dann ein Wochenendhaus in Ungarn gekauft. „Immerhin“, sagt er, „ein Dach überm Kopf, auch wenn es undicht ist.“
Praxistipp für den Alltag: Rechnen statt Träumen
Wenn Sie selbst betroffen sind, machen Sie nicht den Fehler von Herrn Müller. Schnappen Sie sich einen Taschenrechner – oder noch besser: einen Steuerberater, der nach Kaffee riecht und ungefragt Witze über das Finanzamt erzählt. Die Formel ist simpel, aber tückisch:

Anzahl der vollen Dienstjahre × 2 = Monate. Aber maximal 12. Dann: Monate × letztes Monatsgehalt = Brutto-Abfindung. Dann: minus Steuer, minus Sozialversicherung, minus Lebensfreude.
Und denken Sie dran: Wenn Sie selber kündigen, ist die Abfertigung Alt futsch. Dann haben Sie nur noch die Kündigungsfrist und ein mulmiges Gefühl. Das ist wie beim Dating: Wer geht, verliert. Ach ja, und falls Ihr Arbeitgeber pleitegeht – dann haben Sie auch Pech, denn die Abfertigung ist nicht durch den Insolvenzfonds geschützt. Willkommen im Dschungel.
Mein Fazit: Die Berechnung Abfertigung Alt ist ein bisschen wie eine Fahrt mit einem alten Auto: Sie wissen, dass es irgendwann zum Stillstand kommt, aber bis dahin ruckelt es, riecht seltsam, und Sie hoffen, dass der Tank noch reicht. Seien Sie clever, holen Sie rechtzeitigen Rat – und lachen Sie über Ihre eigene Naivität, wenn Sie dachten, das sei einfach. Denn am Ende zählt nicht nur das Geld, sondern die Geschichte, die Sie Ihren Freunden erzählen: „Weißt du, wie ich meine Abfertigung berechnet habe? Wie Omas Pullover – kratzig, aber warm.“ Prost.
