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Wie Lange Alimente Zahlen


Wie Lange Alimente Zahlen

Okay, lass uns mal ganz entspannt über ein Thema quatschen, das so richtig schön unangenehm ist. Einfach so, bei einer Tasse Kaffee (oder Tee, ist mir egal).

Es geht um Alimente. Genauer gesagt: Wie lange musst du die eigentlich zahlen? Bist du gerade frisch getrennt und siehst dem Finanzamt jetzt schon beim Lachen zu? Oder bist du der Empfänger und fragst dich, ob das Geld irgendwann versiegt? Keine Sorge, ich mache das jetzt nicht zu einer trockenen Vorlesung. Versprochen.

Die Grundregel: Bis das Kind erwachsen ist – aber was heißt das schon?

Früher dachte man: Mit 18 ist Schluss. Tschüss, Kohle. Kind sucht sich Job, fertig. Pustekuchen! Heute ist das so eine Sache. Volljährig sein heißt nicht automatisch erwachsen im Sinne des Gesetzes.

Klar, die Unterhaltspflicht endet nicht einfach an einem runden Geburtstag. Theoretisch müssen Eltern (und je nach Konstellation auch Ex-Partner) solange zahlen, bis das Kind seine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat. Klingt fair, oder? Fair ist ein dehnbarer Begriff, wenn das Kind 27 ist und noch seinen dritten Bachelor macht. Da wird der Kaffee auf einmal ganz schön bitter, was?

Die große Ausnahme: Das „Kind“ wird 18 und macht… nix.

Stell dir vor: Dein Sprössling wird endlich 18. Feiert wie ein Weltmeister. Und dann? Liegt er auf der Couch, zockt Fortnite und findet das System „Mama/Papa zahlt“ voll okay. Dann ist Feierabend, mein Freund! Ab dem 18. Geburtstag sind die Eltern nicht mehr automatisch in der Pflicht, wenn das Kind keine ernsthafte Ausbildung anstrebt.

Alimente schweiz tabelle _ unterhaltsbedarf tabelle 2020 – PBFF
Alimente schweiz tabelle _ unterhaltsbedarf tabelle 2020 – PBFF

Das nennt sich „Eigenverantwortung“. Ja, das Wort. Klingt furchtbar, aber so ist das Gesetz. Wenn das Kind sich weigert, zu studieren, keine Lehre macht und nichtmal einen Minijob annimmt – dann kann der Geldhahn theoretisch zugedreht werden. Theoretisch – in der Praxis wird da leider oft gestritten. Aber der Punkt ist: Es ist nicht endlos.

Die zwei großen Szenarien: Studium vs. Ausbildung

Szenario 1 – Studium: Dein Kind studiert. Vielleicht BWL, vielleicht Kunstgeschichte (viel Glück damit). Dann zahlst du in der Regel bis zum Abschluss, aber spätestens bis zum 25. Lebensjahr. Das ist so die magische Grenze. Danach gilt: Wer noch keinen Abschluss hat, hat entweder getrödelt oder ist in einer Sackgasse. Und dann? Dann darf das Kind selber schauen. 25 als Deadline – ein tröstlicher Gedanke für alle, die Angst haben, bis zur Rente Unterhalt zu zahlen.

Szenario 2 – Ausbildung: Lehre, Azubi, was auch immer. Hier zahlst du, bis die Abschlussprüfung bestanden ist. Klingt kürzer als Studium, oder? Ist es auch. Aber Achtung: Wenn das Kind nach der Ausbildung noch einen draufsetzt und ein Studium dranhängt? Pech gehabt. Es gibt nur einen Anspruch auf eine erste Berufsausbildung. Also: Einmal Abschluss, einmal fertig. Danach ist das Kind auf sich gestellt.

Alimente & Kindesunterhalt: Wer muss wie viel zahlen?
Alimente & Kindesunterhalt: Wer muss wie viel zahlen?

Und was ist mit dem Ex-Partner? (Der Albtraum aller Trennungen)

Okay, das ist das wahre Minenfeld. Du denkst: „Ich zahle nur fürs Kind, oder?!“ Falsch. Es gibt auch Ehegattenunterhalt oder Betreuungsunterhalt. Das kann viel länger gehen. Wie lange? Kommt drauf an.

Generell gilt: Während das Kind klein ist (unter 3 Jahren) – oft bis zum 3. Geburtstag – muss der Ex-Partner für die Betreuung des Kindes zahlen. Danach wird’s kompliziert. Es gibt den Aufstockungsunterhalt (weil der Ex nicht genug verdient) oder den Krankheitsunterhalt. Und der kann dauern – bis zur Rente, wenn der Ex dauerhaft krank ist. Boah, stell dir das mal vor. Da wird der Kaffee ganz schön heiß, oder?

Alimente berechnen § Berechnung & Unterhaltshöhe – Familienrechtsinfo.ch
Alimente berechnen § Berechnung & Unterhaltshöhe – Familienrechtsinfo.ch

Die Rechtsprechung sagt: Nachehelicher Unterhalt ist auf Zeit angelegt. Klingt nett. In der Realität endet er oft erst, wenn die Ehe „nachwirkt“ – und das kann Jahre dauern. Ein bisschen wie eine Beziehung, die nie wirklich vorbei geht. Nur mit mehr Papierkram.

Praktische Tipps, damit du nicht durchdrehst

  • Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Wann hat das Kind die Ausbildung angefangen? Wann abgebrochen? Wann wieder angefangen? Ohne Belege bist du aufgeschmissen.
  • Grenzen setzen. Wenn das Kind mit 25 noch keinen Abschluss hat? Sag freundlich: „Liebling, ich liebe dich, aber der Geldhahn tropft nur noch.“
  • Selbstbewusst sein. Du musst nicht dein ganzes Leben für die Fehlentscheidungen des anderen bezahlen. Der Gesetzgeber meint es gut, aber nicht unendlich.

Fazit: Nicht endlos, aber manchmal fühlt es sich so an

Also, wie lange zahlst du Alimente? Kurze Antwort: Bis das Kind finanziell auf eigenen Beinen steht – aber spätestens mit Ende der ersten Ausbildung oder spätestens 25. Bei Ex-Partnern? Es kommt darauf an. Ein Fall für den Anwalt, keine Frage. Aber mach dir nicht zu viel Stress.

Du wirst es schaffen. Und wenn nicht? Dann trinken wir noch einen Kaffee und reden drüber. Prost!

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