Wer Zahlt Den Makler Beim Hauskauf
Stell dir vor: Du hast dein Traumhaus gefunden. Die Sonne scheint durch die Fenster, der Garten schreit nach einem Sonntagsbrunch, und du siehst dich schon mit einem Kaffee auf der Terrasse. Die Verkäuferin strahlt auch, denn sie ahnt: Bald ist die Immobilie los. Und dann kommt der Moment, an den niemand so recht denken will. Die Frage: Wer zahlt eigentlich den Makler beim Hauskauf? Ein Drama in drei Akten? Nein, eine Geschichte mit happy End – und einem ordentlichen Haken.
Früher war alles einfacher... und teurer
Vor ein paar Jahren war die Sache klar wie Kloßbrühe: Der Käufer zahlte die Maklerprovision – meistens 6 Prozent oder so plus Mehrwertsteuer. Völlig verrückt, oder? Du suchst, du träumst, du bekommst einen Kredit, der sich anfühlt wie ein zweites Kind, und dann zahlst du auch noch die Dame, die dir die Tür geöffnet hat.
„Maklergebühr? Das ist wie Besteck im Restaurant – man benutzt es, aber warum zur Hölle muss ich es kaufen?“Der Verkäufer stand daneben, strich die Millionen ein, und du hast den Aufschlag kassiert. Unfair? Absolut.
Das Bestellerprinzip – der Held der Geschichte
Und dann kam, wie ein Ritter auf schimmelndem Ross, das sogenannte Bestellerprinzip. Seit Ende 2020 gilt in Deutschland: Wer den Makler beauftragt, der zahlt ihn auch. Klingt logisch, oder? Du rufst ein Taxi, du zahlst die Fahrt. Du bestellst eine Pizza, du zahlst den Lieferdienst. Wieso sollte also der, der das Haus kauft, den Makler zahlen, wenn eigentlich der Verkäufer ihn angeheuert hat? Das ist, als ob du auf einer Party das Buffet bezahlst und der Gastgeber sich die Sektflöten um die Ohren haut. Nicht mit uns!
Die Praxis ist simpel: Wenn Frau Müller ihr Häuschen verkaufen will und den Makler ruft, unterschreibt sie einen Vertrag. Und siehe da – sie muss die Provision blechen. Punkt. Du als Käufer zahlst im Idealfall gar nichts an den Makler. Na, ist das nicht ein Grund zum Luftschlossbauen?

Vorsicht, Falle! Wo der Verkäufer plötzlich Teilzeitjob hat
Allerdings, und jetzt kommt der Haken, der sich in der Immo-Welt wie eine fette Spinne ins Netz setzt: Manche Verkäufer stellen den Makler vor die Wahl.
„Ich beauftrage dich, aber nur, wenn der Käufer die Hälfte der Provision übernimmt.“Und der Makler, der ja auch Geld verdienen muss, pflastert die Zahlung dann auf den Kaufpreis mit drauf. Plötzlich stehst du da, dein Herz pocht, und der Vertrag sagt: Unterschreib hier, dass du 3,57 Prozent Maklergebühr zahlst. Ärgerlich? Wie Nacktschnecken im Salat!
Doch keine Panik. Wenn der Verkäufer den Makler bestellt hat, darf er die Provision nicht willkürlich auf dich abwälzen. Das Gesetz ist da streng. Nur wenn du als Käufer ebenfalls einen Maklervertrag unterschreibst – zum Beispiel, weil du einen Zweit-Makler beauftragst, dir zu helfen –, dann wird’s teuer. Sonst bist du fein raus. Stell dir vor, du gehst in ein Café, bestellst einen Kaffee, und der Typ am Tresen sagt: „Zahlen Sie bitte auch das Stück Kuchen des Herrn da drüben.“ – Das wäre absurd. Und genau so absurd ist es, wenn du als Käufer die Maklerprovision zahlst, die eigentlich der Verkäufer schuldet.

Der geheime Trick: Wie du die Kosten trotzdem drückst
Alles klar, denkst du. Ich kaufe ein Haus, zahle nur den Kaufpreis, und der Makler ist Sache des Verkäufers. Aber das wahre Leben ist wie eine Tüte Haribo – es gibt immer eine Überraschung. Der Verkäufer sagt vielleicht: „Okay, ich zahl den Makler, aber dann erhöhe ich den Kaufpreis um die Summe.“ Klingt hinterhältig, ist aber legal. Du kannst aber cool bleiben: Verhandle! Sag locker: „Ich zahl 300.000, aber nicht mit der Maklerklausel.“ Die Verkäuferin wird kurz schlucken, und meistens knickt sie ein, weil sie dir das Haus sonst nicht verkauft. Oder sie bleibt hart – dann such dir ein anderes Haus. Es gibt genug Träume auf dem Markt.
Am Ende ist die Sache mit „Wer zahlt den Makler beim Hauskauf?“ gar nicht so kompliziert. Der Auftraggeber zahlt. Und du, als Käufer, bist nur der glückliche Mensch, der die Schlüssel in der Hand hält, die Sonne durchs Fenster scheint und keine Maklerrechnung im Briefkasten hat. Falls du doch eine bekommst – hör auf dein Bauchgefühl. Es sagt: „Lass dich nicht verarschen!“ Und dein Bauch hat meistens recht. Prost aufs Traumhaus!
