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Abfertigung Neu Auszahlen Lassen


Abfertigung Neu Auszahlen Lassen

Stell dir vor: Du sitzt mit einem alten Studienkollegen beim Kaffee, und plötzlich erzählt er dir völlig beiläufig, dass er 15.000 Euro auf sein Konto bekommen hat. „War halt meine Abfertigung“, sagt er und grinst, als hätte er gerade im Lotto gewonnen. Du nippst an deinem Cappuccino und denkst: Moment mal – Abfertigung? Das klingt nach Rauchfangkehrer-Geschichten von früher, oder nicht?

Aber genau da liegt der Haken: Die Welt hat sich weitergedreht. Seit 2003 gibt es in Österreich kein „Abfertigung Alt“ mehr für neue Dienstverhältnisse (außer natürlich, du bist ein Fossil wie ich und noch mit einem alten Vertrag gesegnet). Stattdessen haben wir die Abfertigung Neu – und die ist ein ziemlich cleveres System, das uns Arbeitnehmern viel mehr Freiheit gibt, als die meisten ahnen. Besonders wenn es ums Auszahlen lassen geht.

Was ist diese Abfertigung Neu überhaupt?

Ganz einfach: Dein Arbeitgeber zahlt jeden Monat 1,53% deines Bruttogehalts (inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld) in eine sogenannte Mitarbeitervorsorgekasse ein. Stell es dir wie ein kleines Sparschwein vor, das für dich rennt – nur dass du es nicht selbst fütterst, sondern dein Chef. Und das Beste: Das Geld gehört dir, auch wenn du den Job wechselst. Kein „verfällt nach drei Jahren“. Kein „nur bei Pensionierung“. Es ist deins.

Jetzt kommt der spannende Teil: Du kannst dir dieses Geld auszahlen lassen. Aber wann? Und vor allem: lohnt sich das eigentlich?

Die große Frage: Auszahlen oder liegen lassen?

Ich höre schon deine innere Stimme: „Klar, 15.000 Euro auf einmal – das wäre ein Traum! Aber das Finanzamt klaut mir doch die Hälfte?“ Falsch – fast. Die gute Nachricht: Wenn du dir die Abfertigung Neu auszahlen lässt, zahlst du keine Lohnsteuer in voller Höhe, sondern nur den sogenannten Steuersatz für sonstige Bezüge (denn die Auszahlung wird wie eine „normale“ Abfertigung behandelt). Das bedeutet: Für die ersten 11.000 Euro (Stand 2024) zahlst du 0% Steuern. Erst alles darüber wird mit 6% besteuert. Ja, richtig gelesen: 6%. Keine 30 oder 40%. Das ist eine ziemlich coole Steuervergünstigung, oder?

Aber Achtung: Das gilt nur, wenn du die Auszahlung aus einem echten Grund beantragst – zum Beispiel bei Kündigung, Selbstkündigung (nach drei Monaten Wartezeit) oder bei Pensionierung. Wenn du stattdessen einfach so „mal zwischendurch“ das Geld holen willst, während du noch im Job bist? Vergiss es. Das System ist nicht dazu da, ein neues Auto zu finanzieren – es ist für den Fall, dass du deinen Job verlierst oder ihn freiwillig aufgibst.

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Die Ironie des Lebens: Warum viele das Geld gar nicht wollen

Jetzt kommt der lustige Teil: Viele Arbeitnehmer hassen den Gedanken, ihr Geld einfach so zu nehmen. „Ich lasse es liegen, dann wächst es ja!“ – sagen sie mit leuchtenden Augen. Ja, wachsen tut es, aber du musst dir die Rendite der Mitarbeitervorsorgekassen anschauen: Die meisten liegen bei 1,5 bis 2,5% pro Jahr. Netto nach Inflation? Da bleibt oft nicht viel übrig. Wenn du das Geld stattdessen in einen ETF oder sogar auf ein Tagesgeldkonto mit 3% steckst, hast du mehr davon. Und das Beste: Du kontrollierst es, nicht irgendeine Kasse.

Stell dir vor: Du kündigst deinen Job, weil du eine Weltreise machen willst (oder einfach nur Pause brauchst). Die 10.000 Euro auf deiner Abfertigungskarte? Die sind sofort verfügbar. Kein Warten auf die Pension. Kein Bürokratie-Dschungel. Einfach den Antrag ausfüllen, der Kasse schicken, und nach ein paar Wochen landen die 9.400 Euro (nach Steuer) auf deinem Konto. Boom.

Wann solltest du es nicht auszahlen lassen?

Natürlich gibt es auch Fallstricke. Wenn du kurz vor der Pension stehst und die Abfertigung als Teil deiner Altersvorsorge nutzen willst – lass sie liegen. Oder wenn du Angst hast, das Geld sofort zu verjubeln. In dem Fall ist die Abfertigung Neu ein guter Zwangssparer. Aber ehrlich: Ist ein halbes Prozent Rendite wirklich so sexy? Ich finde nicht.

So gehst du vor: Ein kleiner Fahrplan

Du hast gekündigt oder wurdest gekündigt? Perfekt. Rufe bei deiner Mitarbeitervorsorgekasse an (das ist die Firma, die das Geld verwaltet, z.B. VBV, Allianz oder APK). Sag: „Ich möchte meine Abfertigung Neu auszahlen lassen.“ Die schicken dir ein Formular. Füll es aus, schick es zurück, und warte. Das ist ungefähr so kompliziert wie eine Pizza zu bestellen. Ernsthaft.

Abfertigung NEU mit der VBV-Vorsorgekasse
Abfertigung NEU mit der VBV-Vorsorgekasse

Ein Tipp aus Erfahrung: Mach es nicht, wenn du emotional bist. Nein, das Geld ist nicht dazu da, deinen Frust über den Chef zu kompensieren. Plane es. Leg es entweder für eine Weiterbildung zurück, tilge Schulden, oder investier es. Denn wenn es auf dem Konto liegt, hast du genau eine Woche, bis der Verbraucherinstinkt dich anschreit: „Kauft! Kauft!“ Stay strong.

Fazit: Hol es dir – aber smart

Die Abfertigung Neu ist wie ein versteckter Schatz in deinem Arbeitsvertrag. Die meisten ignorieren ihn, weil sie denken, das Geld sei „für die Rente“ da. Pah. Deine Rente ist wichtig, aber deine aktuelle Lebensqualität auch. Wenn du den Job wechselst, hast du einen Grund, es dir zu holen. Und mit dem Wissen um die Steuer – fast steuerfrei für die ersten 11.000 Euro – ist das ein No-Brainer.

Also: Nächstes Mal beim Kaffee mit deinem Kumpel? Frag ihn, ob er seine Abfertigung schon ausgezahlt hat. Vielleicht lacht er dann nicht mehr so überlegen. Vielleicht bedankt er sich sogar. Oder er fragt dich, ob du ihm einen Kredit geben kannst. Aber das ist eine andere Geschichte.


P.S.: Bevor du loslegst: Checke, ob du in der Abfertigung Alt oder Neu bist. Wenn du vor 2003 geboren bist oder einen alten Vertrag hast, gelten andere Regeln. Aber das ist Stoff für einen anderen Blogpost.

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