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Wann Gibt Es Weihnachtsgeld


Wann Gibt Es Weihnachtsgeld

Ah, das Weihnachtsgeld. Dieses magische, fette Päckchen, das irgendwann im November oder Dezember auf dem Konto landen sollte. Es ist der Dritte im Bunde der großen deutschen Mythen: neben der pünktlichen Bahn und dem guten Wetter an der Nordsee. Aber wann gibt es dieses Geld eigentlich genau? Und vor allem: Gibt es mich? Diese Frage treibt uns mehr um als die Frage, ob der Weihnachtsbraten gelingt.

Fakt ist: Es gibt kein Gesetz, das besagt: „Alle Arbeitnehmer bekommen jedes Jahr am 24.12. um 12 Uhr einen Geldregen aufs Konto.“ So einfach ist das Leben nicht. Stattdessen entscheiden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder dein persönlicher Arbeitsvertrag. Und wenn nichts drin steht? Herzlichen Glückwunsch, du bist jetzt in der Liga derer, die vom Chef eine Weihnachtskarte mit dem Schriftzug „Danke für die tolle Arbeit“ bekommen – und einem Gutschein über 10 Euro für den lokalen Buchladen. Dafür gibt es dann das Geld nicht.

Der Tarifvertrag – dein bester Freund im November

Die wahrscheinlichste Quelle für das Weihnachtsgeld ist der Tarifvertrag. Fast jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland hat einen. Und in diesen Verträgen steht genau drin: „Die Sonderzahlung erfolgt mit dem Novembergehalt.“ Oder Dezembergehalt. Oder sie wird als „13. Monatsgehalt“ getarnt und kommt dann erst im Dezember. Stell dir vor, es ist wie eine Familienfeier, die jeder kennt, aber niemand weiß, ob sie jetzt bei Tante Annette oder Onkel Herbert stattfindet. Frag deine Personalabteilung. Das ist seriöser als die Horoskop-Website, die dir „finanzielle Überraschung“ prophezeit.

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Ich hatte mal einen Kollegen, der hat jeden Oktober angefangen, die Belegschaft zu fragen: „Bekommt ihr’s schon? Ich hab gehört, die Musterfirma zahlt am 1. November.“ Das war wie das Wetter – alle redeten drüber, aber keiner konnte es beeinflussen. Am Ende bekam er sein Geld am 30. November und hat eine ganze Woche lang so getan, als hätte er es gewusst. Klassischer Alex.

Der „Freiwilligkeitsvorbehalt“ – der unsichtbare Weihnachtsmann

Aber Vorsicht: Manchmal steht im Vertrag ein Freiwilligkeitsvorbehalt. Das klingt fast romantisch, als würde der Chef sagen: „Ich schenke dir das Weihnachtsgeld aus purer Herzensgüte.“ In Wahrheit bedeutet es: „Zahlen wir, wenn wir gute Laune haben. Und dieses Jahr haben wir keine.“ Es ist der Kollege, der beim Jahresurlaub sagt: „Ich bin ja eigentlich nicht für dich zuständig, aber ich mach das mal eben.“ Unzuverlässig, aber charmant.

Weihnachtsgeld: Wann müssen Sie es zahlen?
Weihnachtsgeld: Wann müssen Sie es zahlen?

Ich erinnere mich an einen Winter, da stand in meinem Vertrag genau dieser Satz. Ich habe jeden Tag im Dezember auf die Bank-App gestarrt wie ein Vogel auf ein Futterhäuschen. Nichts. Am 23. kam dann eine Mail: „Aufgrund der aktuellen Marktlage wird in diesem Jahr auf die Sonderzahlung verzichtet.“ Ich war so enttäuscht, dass ich fast meine Weihnachtsplätzchen in den Tee getunkt hätte. Das Gefühl kennt jeder, der schon mal auf Amazon „bestellt“ und dann „verspätete Lieferung“ gelesen hat. Nur doppelt weihnachtlich.

Die Probezeit – das heilige Grundgesetz der Kündigung

Ein weiterer Knackpunkt: Die Probezeit. Wer noch keine sechs Monate im Unternehmen ist, bekommt oft nichts. Das ist logisch, aber es tut trotzdem weh. Stell dir vor, du freust dich auf die große Weihnachtstorte, und dann sagt die Oma: „Die gibt’s erst, wenn du den Tisch gedeckt hast.“ Und du hast keinen Tisch. Frust pur. Ein Trost: Nach der Probezeit bist du oft dabei. Es sei denn, du kündigst vor dem Auszahlungstag. Dann musst du das Geld oft zurückzahlen. Das ist wie wenn du beim Kauf der Weihnachtsgans den Kühlschrank wieder öffnest und sie ist weg – weil du ja vor dem Essen ausgezogen bist.

Mein Nachbar Mario hat das mal gemacht. Gekündigt zum 15. Dezember, Weihnachtsgeld am 1. Dezember bekommen, und dann kam im Januar die Rückforderung: „Achtung, 500 Euro zurück!“ Er meinte, das sei das traurigste Weihnachtsfest aller Zeiten gewesen. Die Gans gab’s übrigens trotzdem, aber vom Discounter.

Weihnachtsgeld: Alle Infos und Ratgeber
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Und was, wenn gar nichts kommt?

Kein Tarifvertrag, keine Betriebsvereinbarung, nichts im Vertrag? Dann hast du leider kein Recht auf Weihnachtsgeld. Dann bist du in der Gruppe „Hoffnung und Champagner“. Du feierst die Weihnachtsfeier im Büro, trinkst Sekt, aber die Geschenke sind nur Luft. Das ist der Moment, in dem man sich fragt: „Warum habe ich nicht bei der Post angefangen?“

Aber keine Panik! Es gibt einen Plan B: Den Chef einfach nett fragen. „Hallo Chef, ist das mit dem Weihnachtsgeld dieses Jahr drin?“ Das wirkt oft Wunder. Ich habe einen Freund, der hat seinem Chef einen selbstgemalten Adventskalender geschenkt. Drei Tage später landete das Weihnachtsgeld auf dem Konto. Zufall? Ich nenne es diplomatisches Geschick.

Also: Wann gibt es Weihnachtsgeld? Im Zweifel erst dann, wenn dein Vertrag es hergibt, du nicht gekündigt hast, und die Firma noch existiert. Aber die gute Nachricht: Wenn es kommt, ist es fast so schön wie der erste Schnee. Fast. Denn der Schnee schmilzt nicht so schnell auf dem Konto. Frohes Warten!

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