Was Kostet Parken Im Absoluten Halteverbot Neuer Bußgeldkatalog
Also, ehrlich mal: Wer kennt es nicht? Man steht da, völlig legal an der nächsten Kreuzung, und plötzlich ist da dieses kleine, gelbe Schild mit dem roten Kreis. Absolutes Halteverbot. Klingt streng, oder? Ist es auch. Aber was kostet es eigentlich, wenn man da kurz die Lichter der Stadt zählt? Der neue Bußgeldkatalog hat da so seine Vorstellungen.
Die 35-Euro-Macke
Früher war das ja fast ein Kavaliersdelikt. „Ach, ich parke nur fünf Minuten, das sieht keiner.“ Falsch gedacht. Der neue Bußgeldkatalog ist gnadenloser. Wer im absoluten Halteverbot parkt – also wirklich steht, nicht nur hält – zahlt jetzt mindestens 35 Euro. Klingt erstmal nach einem mittelmäßigen Döner. Aber wehe, du behinderst noch jemanden. Dann wird’s richtig teuer: 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Fürs „Kurz-mal-Stehenbleiben“ wird das schnell zum Luxusausflug.
„Ich nenne es die Steuer auf Bequemlichkeit. Oder die Gebühr für einen kleinen Nervenzusammenbruch.“
Und was ist mit dem Halten? Genau: „Halten“ heißt maximal drei Minuten, Motor aus, Fahrer bleibt im Auto oder in Sichtweite. Parken ist das, was du machst, wenn du zum Bäcker gehst. Wer im absoluten Halteverbot parkt, der stellt sein Auto dort ab, wo es nicht nur nicht stehen darf, sondern wo es immer gefährlich ist: vor Einfahrten, an engen Kurven, auf Rettungswegen. Hast du das gemacht? 35 Euro. Punkt. Ende.
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Die große Empörung – und meine unpopuläre Meinung
Jetzt kommt der Teil, wo ihr mich vielleicht alle doof findet. Aber ich sag’s trotzdem: Ich finde die neuen Bußgelder eigentlich… gut. Bitte nicht lachen! Ich weiß, jeder hasst Knöllchen. Aber mal ehrlich: Wenn du im absoluten Halteverbot stehst, dann blockierst du vielleicht den Rettungsweg für einen Krankenwagen. Oder eine Feuerwehr. Oder eine Oma mit Rollator. Das ist nicht nur teuer – das ist asozial.
Ich habe mal zwei Stunden gesucht, bis ich einen Parkplatz für meinen Wagen fand. Und dann kommt so ein SUV-Held an, stellt sich direkt auf den Gehweg im Halteverbot und verschwindet im Café. Für sowas sind Bußgelder wie eine kleine, gerechte Ohrfeige. Keine große, aber eine, die man spürt.

Was sagt der Katalog denn genau?
Der neue Bußgeldkatalog ist kurz und schmerzlos (für die, die zahlen):
- Parken im absoluten Halteverbot: 35 Euro.
- Mit Behinderung (z.B. für Rettungsfahrzeuge): 70 Euro und ein Punkt.
- Länger als drei Minuten? Das ist dann Parken, nicht Halten. Doppelt ärgerlich.
Und wer denkt, er könne mit „Ich war nur kurz einkaufen“ punkten: Nein. Das Ordnungsamt kennt keine Gnade. Die haben heute Kameras und Apps. Die sehen dich.

Mein Fazit: Tut’s weh, lernt’s weh
Ja, es ist teuer. Ja, es nervt. Aber vielleicht ist das der Grund, warum wir wieder anfangen, das Halteverbot zu respektieren. Ich habe früher auch gedacht: „Ach, das ist doch eine Abzocke.“ Aber nein. Der Bußgeldkatalog ist eigentlich ein Merkzettel für Zivilisation. Er sagt: „Pass auf, hier könnte es brenzlig werden.“
„Parken im absoluten Halteverbot? Das ist kein Sport, das ist Gedächtnistraining – fürs Portemonnaie.“
Also, liebe Leute: Macht das Fenster runter, sagt dem Schild „Ja, ich hab verstanden“ und fahrt weiter. Der Döner von nebenan schmeckt sowieso besser, wenn man ihn nicht mit einem 70-Euro-Knöllchen bezahlt. Und wenn ihr mich jetzt doof findet: Kein Problem. Ich parke gerade zwei Straßen weiter – völlig legal. Nur zur Sicherheit.
