Kfz Steuerbefreiung Ab Wieviel Prozent
Viele Autofahrer in Deutschland lieben das Gefühl, wenn sie plötzlich weniger Steuern zahlen müssen. Die Kfz-Steuerbefreiung ist ein echter Geheimtipp, den kaum jemand kennt. Ab einem bestimmten Prozentsatz von Behinderung wird das Fahren nämlich deutlich günstiger.
Der größte Vorteil dieser Regelung ist die finanzielle Entlastung im Alltag. Wer auf ein Auto angewiesen ist, spart sich schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr. Das macht das Leben mobiler und unabhängiger, besonders für Menschen mit Einschränkungen.
Die Steuerbefreiung gilt meist ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent. Sind Sie schwerbehindert mit einem GdB von 50 oder mehr, wird die Kfz-Steuer oft komplett erlassen. Voraussetzung ist allerdings der Eintrag der Merkzeichen „aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „H" (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis.
Ein häufiges Beispiel: Ein Rollstuhlfahrer mit Merkzeichen „aG" zahlt für seinen PKW null Euro Kfz-Steuer. Auch Blinde und Gehörlose profitieren von dieser Regel. Aber Achtung: Bei einem GdB zwischen 50 und 80 ohne Merkzeichen ist keine vollständige Befreiung möglich – dann gibt es nur eine Ermäßigung.
Um das Beste daraus zu machen, sollten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis genau prüfen. Lassen Sie die Merkzeichen eintragen, falls Sie Anspruch darauf haben. Beantragen Sie die Befreiung dann rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Finanzamt – die Formulare finden Sie online.

Ein praktischer Tipp: Die Steuerbefreiung gilt meist ab dem Monat der Antragstellung. Reichen Sie den Antrag also sofort ein, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Verpasste Jahre können Sie nicht rückwirkend geltend machen.
Denken Sie auch an Fahrzeughalterwechsel: Haben Sie einen Zweitwagen? Auch dieser kann befreit sein, wenn er für Ihre Mobilität notwendig ist. Lassen Sie sich dazu am besten vom Sozialverband oder beim Finanzamt beraten.

Ein weiterer Vorteil: Die Befreiung betrifft nicht nur den Kaufpreis, sondern auch zukünftige Steuerjahre. Sie müssen also nur einmal den Antrag stellen, und die Ersparnis läuft automatisch weiter. Das ist echt praktisch für den Geldbeutel.
Vorsicht ist geboten bei elektrobetriebenen Fahrzeugen. Wer ein E-Auto fährt, bekommt oft zusätzliche Steuererleichterungen – die aber separat von der Behindertenregelung zu betrachten sind. Kombinieren lohnt sich, wenn möglich.

Zum Schluss: Holen Sie sich immer schriftliche Bestätigungen vom Finanzamt. Prüfen Sie regelmäßig, ob sich Ihr GdB oder Ihre Merkzeichen geändert haben. Denn eine nachträgliche Erhöhung kann Ihre Steuerlast weiter senken.
Genießen Sie die Freiheit, weniger zu bezahlen, und fahren Sie sicher. Die Kfz-Steuerbefreiung ist ein kleines, aber feines Geschenk des Staates – nutzen Sie es richtig aus.
