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Alleinverdienerabsetzbetrag Was Ist Das


Alleinverdienerabsetzbetrag Was Ist Das

Okay, lass uns mal ganz ehrlich sein. Steuern in Österreich? Das ist manchmal wie ein Dschungel aus Paragraphen, Formularen und kryptischen Abkürzungen. Da gibt's den Alleinverdienerabsetzbetrag. Klingt nach einem Zungenbrecher, oder? Keine Sorge. Wir schnappen uns jetzt zwei Kaffee (oder Tee) und quatschen darüber, was das eigentlich ist. Und warum es dein Geldbeutel lieben wird.

Also, was ist das überhaupt?

Stell es dir vor wie einen kleinen Steuer-Bonus. Vom Finanzamt. Ja, richtig gehört! Der Staat sagt: "Hey, wenn du zu Hause die Hauptverdiener-Person bist und dein Partner oder deine Partnerin kaum oder gar nichts verdient, dann bekommst du ein bisschen was zurück." Klingt fair, oder? Es ist im Grunde eine Entlastung für Leute, die allein den Großteil der Familienkohle nach Hause bringen.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist also kein Geheimtrick. Es ist ein Steuerfreibetrag. Der wird direkt von deiner Lohnsteuer abgezogen. Das Ergebnis? Du hast am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto. Ein Hoch auf kleine Freuden!

Wer kriegt den überhaupt?

Gute Frage! Nicht jeder, der montags bis freitags schuftet, bekommt ihn einfach so. Es gibt Regeln. Keine Sorge, die sind nicht so schlimm wie ein Formular vom Finanzamt.

  • Du musst verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Oder du hast ein Kind – dann zählt auch eine Lebensgemeinschaft.
  • Dein Partner oder deine Partnerin darf nicht einfach so viel verdienen. Die Grenze? Maximal 6.000 Euro brutto im Jahr. So ungefähr. (Genauer: 6.000 Euro, aber es gibt noch ein paar Zuschläge, wenn Kinder da sind. Aber für den kleinen Plausch reicht das.)
  • Und, ganz wichtig: Ihr müsst hauptsächlich zusammenleben. Kein Zweitwohnsitz-Wirrwarr, versteht sich.

Wenn dein Schatz also Teilzeit arbeitet oder zu Hause bleibt, während du Vollgas gibst – Bingo! Da könnte was gehen.

Und wie viel kriegt man? Bitte mit Sahnehäubchen!

Jetzt wird's konkret. Die Summe ist nicht riesig, aber hey – jedes Euro zählt, oder?

Zuverdienstgrenze Beim Alleinverdienerabsetzbetrag – MVFG
Zuverdienstgrenze Beim Alleinverdienerabsetzbetrag – MVFG

Ohne Kinder bekommst du 494 Euro pro Jahr. Ja, pro Jahr. Das sind knapp 41 Euro im Monat. Ein schöner Abendessen-Betrag!

Hast du ein Kind? Zack, aufgestockt auf 669 Euro pro Jahr.

Zwei Kinder? Schon 864 Euro pro Jahr.

Und für jedes weitere Kind kommen nochmal 220 Euro obendrauf. Das ist wie ein Mini-Lottogewinn, nur ohne Lotto spielen.

Inflationsanpassungsverordnung 2024 | Grant Thornton Austria
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Und jetzt kommt das Extra-Zuckerl: Wenn du alleinerziehend bist, gibt es noch den Alleinerzieherabsetzbetrag obendrauf. Aber das ist eine andere Geschichte für einen zweiten Kaffee.

Wie beantrage ich das Ding?

Ganz entspannt. Nichts Kompliziertes. Du musst es nur im Lohnsteuerausgleich (oder in der Arbeitnehmerveranlagung, wie die Profis sagen) angeben. FinanzOnline ist dein Freund. Da klickst du einfach die passenden Felder an. Oder dein Steuerberater macht das für dich.

Ein Tipp: Wenn du verheiratet bist und dein Partner kein Einkommen hat, bekommst du den Betrag automatisch in der Lohnabrechnung, wenn du die Höhe des Einkommens deines Partners angibst. Aber ganz ehrlich: Am besten machst du einfach den Lohnsteuerausgleich jedes Jahr. Da fällt nichts runter.

P.S.: Achtung, Stolperfalle: Wenn du eine Pendlerpauschale bekommst oder steuerfreie Zulagen (wie Schmutzzulagen), dann wird das manchmal verrechnet. Klingt kompliziert? Ist es auch ein bisschen. Aber genau deshalb lieben wir ja die Steuererklärung, oder? Nicht.

Arbeitnehmerveranlagung 2019 Versuch eines Leitfadens fr 11 Einkunftsarten
Arbeitnehmerveranlagung 2019 Versuch eines Leitfadens fr 11 Einkunftsarten

Und was ist, wenn mein Partner doch mehr verdient?

Na ja, dann zählst du nicht mehr zu den 'Alleinverdienern'. Dann könntest du vielleicht den Kinderfreibetrag oder was anderes checken. Oder dein Partner bekommt den Zuschlag. Ist wie im Fußball: Manchmal wechselt die Position.

Aber keine Panik: Wenn dein Partner genau an der 6.000-Euro-Grenze kratzt? Da gibt es Tricks. Manche Zulagen (wie das 13. und 14. Gehalt) zählen nicht dazu. Es ist wie eine kleine Grauzone fürs Finanzamt. Aber bitte nicht ausnutzen – wir spielen fair!

Fazit: Soll ich das machen?

Kurze Antwort: Ja, unbedingt! Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist dein Freund. Er ist nicht riesig, aber er ist ein kleiner Daumen hoch vom Staat für alle, die ihre Familie versorgen. Und wer sagt schon Nein zu ein paar hundert Euro mehr im Jahr?

Also, schnapp dir deine Steuerunterlagen, mach einen Termin mit FinanzOnline (oder deinem Steuerberater) und hol dir, was dir zusteht. Du hast es dir verdient. Prost aufs Netto!

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